Österreich

 

Sie werden in das österreichische Register eingetragen. Wenn Sie nun in Österreich verunfallen kann man Ihnen keine Organe und/oder Körpergewebe entnehmen.

 

Die österreichischen Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Register abzufragen bevor eine Organspende durchgeführt wird.

 

- Eine Eintragung ist bereits ab der Geburt möglich. 

 

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