Sie werden in das französische Register eingetragen. Wenn Sie nun in Frankreich verunfallen kann man Ihnen keine Organe und/oder Körpergewebe entnehmen. Sie können hier sogar Untersuchungen Ihres Leichnames nach Ihrem Tod ablehnen.
Für einen kompletten Schutz wird dringend empfohlen bei Ihrem Aufenthalt in Frankreich den Organschutzausweis Deutsch/Französisch mitzuführen.
- Eine Eintragung im Register ist bereits ab 13 Jahren möglich.
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